Reiseversicherung und covid-19-deckung

von | Juli 21, 2021 | Blog, reiseversicherung

Der Sommer ist da und der lang ersehnte Urlaub, dieses Jahr wird eine deutliche Zunahme bei nationalen und internationalen Reisen erwartet, auch beim Abschluss von Reiseversicherungen.

Ist man mit einer Reiseversicherung bei einer Ansteckung mit Covid 19 abgesichert?

JA, in der Tat ist dies derzeit der wichtigste Versicherungsschutz. Stellen Sie sicher, dass Ihre Reiseversicherung diese deckung enthält, da einige Länder es  für den Zugang zum Land verlangen.

Und was deckt die Versicherung im Falle eines nachweislich positiven Testergebnis auf Covid-19?

Medizinische Hilfe bei einer Ansteckung durch COVID-19. Das Kapital variiert, wählen Sie ein ausreichendes Kapital für das Land, in das Sie reisen, viele Länder erfordern ein Mindestkapital von über 50.000 €.

Der PCR-Test für den Versicherten am Zielort ist inbegriffen, wenn eine in der Versicherung registrierte Begleitperson positiv auf COVID-19 getested wird.

Reiseunterstützung; Versicherungsgesellschaften verfügen über ein weltweites Netzwerk von Medizinischen Zentern. Rufen Sie einfach die Travel Assistance-Nummer an, und sie helfen Ihnen, ein medizinisches Zentrum zu finden, wo auch immer Sie sind.

Stornierungskosten bis zur vertraglich vereinbarten Grenze bei positivem Test auf COVID-19 vor der Reise. Wenn es sich um einen engen Verwandten handelt, besteht Versicherungsschutz, wenn dieser symptomatisch ist und ins Krankenhaus eingeliefert wird.

Verlängerung des Aufenthalts, Hotelkosten, bei Unfall oder Krankheit, einschließlich COVID-19, mit den von jedem Versicherungsunternehmen festgelegten Grenzen, dies ist sehr wichtig, da je nach Reiseziel, einiges Kapital benötigt wird.

Vorzeitige Rückkehr aufgrund einer Grenzschließungsmitteilung oder Ausrufung des Ausnahmezustands im Herkunfts- oder Zielland. Die Kosten für den Transport trägt die Versicherung, wenn der Versicherte die Termine nicht ändern kann.

Übernimmt meine Krankenversicherung die Reiseasitenz?

Alle privaten Krankenversicherungen der wichtigen Gesellschaften wie DKV, Adeslas, Sanitas, Asisa, Fiatc…. übernehmen Reiseunterstützung für Notfälle im Ausland, aber sie decken möglicherweise keine Ansteckung mit Covid 19 ab.

VORSICHT!

Die Versicherung übernimmt keine Reiserücktrittskosten, wenn im Zielland, in das Sie reisen möchten, Mobilitätseinschränkungen oder -einschränkungen oder Alarmzustände, Ausgangssperren oder Verhängung von Quarantänen aufgrund der COVID-19-Pandemie erklärt sind oder werden.

Die Kosten für Tests vor der Reise (PCR, Antigene) und die nicht von einem Arzt verordnet werden, werden nicht übernommen.

Unser Rat; Wenn Sie ins Ausland reisen, informieren Sie sich über die Voraussetzungen für die Einreise in das Land und den Versicherungsschutz, den Sie in Ihrer Reiseversicherung haben müssen.

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