Wählen Sie die Haftpflichtversicherung, die am besten zu Ihrem Unternehmen passt
Schützen Sie Ihr Kapital und das Ihres Unternehmens mit einer Haftpflichtversicherung, die Sie gegen mögliche Schadensersatzansprüche bei Schäden an Dritten oder Sachschäden absichert.
In PBF beraten wir sie, da es verpflichtend ist eine Haftpflichtversicherung zu besitzen, die Schäden an Dritten, materiellen und persönlichen Dingen abdeckt, welche durch Ihre geschäftlichen und beruflichen Tätigkeiten sowie durch die Räumlichkeiten oder Lager, in denen Sie sie produzieren, verursacht werden können.
Die häufigsten zivilrechtlichen Haftpflichtversicherungen sind:

Allgemeine Haftung
Sie deckt mögliche materielle und persönliche Schäden Dritter ab, die bei der Ausführung einer gewerblichen oder geschäftlichen Tätigkeit auftreten können.

Berufshaftpflicht
Eingeschlossen sind mögliche Ansprüche auf Fahrlässigkeit, die sich aus der Tätigkeit eines Berufsverbandes wie Rechtsanwälte, Architekten, Bauleiter usw. ergeben

Haftung von Direktoren und Beamten (D&O)
In PBF beraten wir sie, da es verpflichtend ist eine Haftpflichtversicherung zu besitzen, die Schäden an Dritten, materiellen und persönlichen Dingen abdeckt, welche die durch Ihre geschäftlichen und beruflichen Tätigkeiten sowie durch die Räumlichkeiten oder Lager, in denen Sie sie produzieren, verursacht werden können.
Folgende Deckungen können Sie abschliessen:
- Haftpflicht Sachschäden: unmittelbar aus der Geschäftstätigkeit resultierende Schäden.
- Haftpflicht Gebäude: Verantwortung, die sich aus dem Eigentum an Gebäuden und Grundstücken ergibt.
- Haftpflicht Lokative: der Versicherte ergibt sich aus dem Zustand des Mieters in Bezug auf den Eigentümer des Gebäudes.
- Haftpflicht-Tochtergesellschaft: Verantwortung, die der Versicherte nicht direkt für Handlungen Dritter in ihrer eigenen Tätigkeit übernimmt. (Unterauftragnehmer)
- Haftpflicht Verschmutzung: Unbeabsichtigte Tatsachen oder Auslassungen, die Verschmutzung verursachen.
- Haftpflicht Arbeitgebers: zivilrechtliche Haftung, die ein Arbeitnehmer und ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber für eine Körperverletzung verlangen können.
- Haftpflicht Cross: die Folge einer Körperverletzung der Arbeitnehmer von Auftragnehmern und Unterauftragnehmern ist.
- Haftpflicht-Produkte: Haftung für Schäden, die durch Produkte nach Lieferung oder durch
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