Obwohl es am 29. September 2023 hätte in Kraft treten sollen, ist es aufgrund der aktuellen politischen Situation in Spanien ohne Regierung nicht möglich, die für seine Anwendung erforderliche Verordnung zu entwickeln, die beispielsweise festlegen sollte, über welches Mindestkapital die Versicherung verfügen muss. Obligatorisch für Haushunde.
Derzeit wissen wir nicht, wann das Gesetz in Kraft treten wird, wir gehen jedoch davon aus, dass die Verordnung entwickelt wird, sobald die neue Regierung gebildet ist, Ende 2023 oder in den ersten Monaten des Jahres 2024.
Die wichtigste Änderung für unsere Tätigkeit ist die obligatorische Versicherung für alle Hunde. Derzeit ist sie nur in einigen Autonomen Gemeinschaften und für potenziell gefährliche Hunde obligatorisch.
Diese Versicherung muss Schäden an Dritten (Haftpflicht) während der gesamten Lebensdauer des Hundes abdecken.
Der Eigentümer muss die Versicherung abschließen und diese muss den für das Tier verantwortlichen Personen Versicherungsschutz in ausreichender Höhe bieten, der in der künftigen Verordnung noch festzulegen ist.
Geldbußen
Hundebesitzern, die keine Haftpflichtversicherung haben, drohen Strafen zwischen 500 und 10.000 Euro.
Weitere Änderungen im neuen Tierschutzgesetz
– Um das Aussetzen von Tieren zu verhindern und zu kontrollieren, wird ein DNI- oder Ausweisdokument für Haustiere und Haustiere erstellt, in dem der Name, das Geburtsdatum und die Informationen vom Besitzer angegeben sind. – Konzeptuelle Änderung in rechtlicher Hinsicht in Bezug auf die Betrachtung von Tieren als fühlende Lebewesen, und nicht mehr als persönliches Eigentum.
– Pro Haushalt sind maximal fünf Haustiere erlaubt. Diese Maßnahme betrifft nur Haustiere, die nach Inkrafttreten des Gesetzes erworben wurden.
– Der Verkauf von Tieren in Geschäften ist verboten, mit Ausnahme von Fischen; Zucht und Vermarktung sind ebenfalls ordnungsgemäß akkreditierten und zertifizierten Züchtern vorbehalten.
– Die Kategorie potenziell gefährlicher Hunde verschwindet und sie werden nun als „besondere Haltung/Behandlung“ eingestuft.
– Die Teilnahme an einem Kurs für den Besitz eines Hundes obligatorisch wird obligatorisch sein. Alles weist darauf hin, dass dieser kostenlos und online stattfinden wird.
– Sie dürfen einen Hund nicht länger als 24 Stunden und eine Katze nicht länger als drei Tage alleine lassen.
– Der Einsatz von Tieren für Werbung, Shows, Feiern (mit Einschränkungen), Betteln usw. ist verboten.
Fragen Sie uns nach einem unverbindlichen Angebot für die Versicherung Ihres Haustieres!
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