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Rentenversicherung

Es handelt sich um eine langfristige Sparversicherung, deren Ziel es ist, die staatliche Altersrente zu ergänzen und deren Beiträge steuerlich abzugsfähig sind.

Rentabilität

Die Rentenversicherung (PPA) hat eine gesetzlich garantierte Mindestrendite für einen bestimmten Zeitraum oder sogar lebenslang, und jedes Quartal, jedes Semester oder jede Rente (je nach Produkt) bietet einen zusätzlichen Zinssatz auf das garantierte Minimum. Anders als bei Pensionsplänen, kann sie zum Zeitpunkt der Tilgung niemals eine negative Rendite aufweisen (außer bei Rückzahlungen aufgrund außergewöhnlicher Liquiditätsbedingungen wie schwerer Krankheit oder Arbeitslosigkeit im Falle von PPA mit betroffenen Investitionen).

Beiträge

Die PPA hat die gleichen Steuervorteile wie ein Pensionsplan, d. h. alle Beiträge sind steuerlich absetzbar auf Ihre jährliche Einkommensteuererklärung, wobei die folgenden Höchstgrenzen je nach Alter des Beitragenden gelten:
Die neue Steuerreform von 2015 begrenzt die Beiträge auf 8.000 Euro, unabhängig vom Alter, wobei ein Höchstsatz von 30 % der Summe der Einkünfte aus Arbeit und wirtschaftlichen Tätigkeiten gilt.
Diese Obergrenzen können erhöht werden, weil Sie, unabhängig von den oben genannten Ermäßigungen, bei einem Einkommen von weniger als 8.000 Euro pro Jahr, die für Ihren Ehegatten geleisteten Beiträge mit einer jährlichen Höchstgrenze von 2.500 Euro reduzieren können.

Liquidität

Das PPA ist illiquide, d. h. Sie können die Einsparungen nur in den folgenden Fällen erzielen: Pensionierung (einschließlich Vorruhestand), Tod, absolute Behinderung, schwere oder große Abhängigkeit, schwere Erkrankung des Teilnehmers selbst, seines Ehegatten, Verwandte bis zum ersten Grad oder Personen, die einer Vormundschaft oder Pflege unterstehen, und schließlich Arbeitslosigkeit (einschließlich ERTE), unabhängig davon, ob Sie eine Anstellung haben oder eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausüben. Ab 2015 kann der Beitrag auch nach 10 Jahren eingelöst werden.

Auszahlung

Was die Leistungen angeht, so bietet sie dieselben Möglichkeiten wie die Rentenpläne, d.h. auf einmal (in Form von Kapital), in Form von Einkommenszahlungen oder in gemischter Form (einer Kombination der beiden oben genannten<). Nach Angaben des Versicherers sind auch Zahlungen ohne regelmaessige Periodizität möglich.

Individuelle langfristige Sparversicherung (SIALP)

Es handelt sich um eine langfristige Sparversicherung mit einer Mindestdauer von fünf Jahren, bei welcher der Versicherungsnehmer, Versicherte und Begünstigte stets dieselbe Person sein müssen.

Rentabilität

Die von den SIALPs erzielte Rentabilität ist von der Steuer befreit, wenn sie mindestens fünf Jahre lang aufrechterhalten wird.

Beiträge

Die Beiträge dürfen 5.000 Euro pro Jahr nicht überschreiten, und Teilrückzahlungen können nicht vorgenommen werden. Beiträge sind nicht steuerlich abzugsfähig.

FAuszahlung

Wird der Ertrag vor dem 5. Lebensjahr eingelöst, so wird der Ertrag nach folgendem Maßstab als Kapitalertrag (RCM) besteuert:

  • Bis zu 6.000 Euro bei 19%.
  • Von 6.000,01 bis 50.000 Euro bei 21%
  • 50.000,01 bis 23%

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