Sind schäden bei erdbeben und vulkanausbrüchen abgedeckt?
Nach den Erdbeben und dem Vulkanausbruch der Insel La Palma stellen sich viele von uns diese Frage. Die Antwort ist JA, aber nur WENN SIE EINE VERSICHERUNG ABGESCHLOSSEN HABEN, sind verschiedene außergewöhnliche Risiken abgedeckt, einschließlich Erdbeben und Vulkanausbrüche.
In der Haus-, Geschäfts- und Gewerbeversicherung geht ein Teil der Prämie an das Versicherungskompensationskonsortium (staatliche Agentur, die im Falle außergewöhnlicher Risiken entschädigt). Sogar die Autoversicherung deckt, wenn Sie zumindest materielle Schadensdeckung haben, zum Beispiel Scheiben.
Wofür werde ich entschädigt?
Die Entschädigung richtet sich nach dem in der Versicherungspolice vereinbarten Kapital. Ein Sachverständiger des Konsortiums oder Ihrer Versicherungsgesellschaft wird diese Schäden überprüfen, um festzustellen, ob die Kapitalien der Realität entsprechen.
Andere Deckungen wie Mietausfall oder entgangener Gewinn würden ebenfalls entschädigt werden, sofern sie in Ihrer Versicherung enthalten sind.
ACHTUNG: Ab Abschluss der Versicherungspolice gibt es eine Nachfrist von 7 Tagen, das heisst ab Abschluss der Versicherung und Eintritt der Naturkatastrophe müssen mehr als 7 Tage vergehen, damit der Versicherungsschutz durch das Konsortium besteht.
Was, wenn ich keine versicherung habe?
Es wird keine Entschädigung durch das Konsortium geben, erst nach der Erklärung eines Katastrophengebiets wird es zu Lasten einer möglichen Beihilfe und Entschädigung gehen, die von den verschiedenen öffentlichen Verwaltungen genehmigt werden und möglicherweise nur einen kleinen Teil des erlittenen Schadens ausmacht.
Auch wenn Sie versichert sind und eine Entschädigung vom Konsortium erhalten, können Sie auf diese Zuschüsse zugreifen.
Welche ausserordentlichen risiken sind von ccs abgedeckt?
SSie sind sehr unterschiedlich von Erdbeben, Vulkanausbrüchen, Flutwellen, Meeresstürmen, Überschwemmungen, Winden über 120 km / h, Hurrikans, Tornados …
Auch gewaltsam verursachte Schäden durch Terrorismus, Rebellion, Volksverhetzung, Meuterei und Volksaufruhr.
Und mögliche Schäden, die durch Handlungen der Streitkräfte oder der Sicherheitskräfte und -Organe in Friedenszeiten verursacht wurden.
Und wer ist für die verarbeitung verantwortlich?
Sie können alles über Ihren Versicherungsmakler abwickeln oder direkt mit dem Versicherungskompensationskonsortium, das bei schwerwiegenden Ereignissen wie dem Vulkanausbruch auf La Palma den Versicherten eine direkte Linie zur Kontaktaufnahme zur Verfügung stellt.
Gebührenfrei 900 222 665
www.consorseguros.es
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