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Bei PBF beraten wir Sie bei der Versicherung, die Sie für den Bau eines Hauses oder Einfamilienhauses benötigen.
Obligatorische Versicherung für den Bau eines Gebäudes oder Einfamilienhauses:
Mängelversicherung
Diese zehnjährige Versicherung ist eine obligatorische Versicherung für neue Gebäude, die hauptsächlich für den Wohnungsbau verwendet werden. Sie besteht aus einer Garantie gegen materielle Schäden, die die Bauelemente für 10 Jahre nach Fertigstellung des Baues betreffen.
Das Baugesetz regelt die Bauprozesse mit den Rechten und Pflichten von Bauträgern, Bauherren und Eigenheimkäufern. Die Mängelversicherung ist gesetzlich als obligatorischer Kaufvertrag für Wohnungen vorgesehen, um den Endverbraucher zu schützen. Der Bauträger oder Bauunternehmer ist verpflichtet, die Mängelversicherung abzuschließen, um die Person zu schützen, die das Haus kauft. Somit ist der Versicherte Eigentümer dieses Wohnraumes.
Die Hauptgarantie der Mängelversicherung umfasst materielle Schäden, die durch Fehler oder Defekte an Fundament, Stützen, Balken, Böden, tragenden Wänden oder anderen Bauelementen verursacht werden, die die mechanische Festigkeit und Stabilität des Gebäudes beeinträchtigen.
Einige zusätzliche Garantien, die vereinbart werden können:
- Abdichtung von Dächern und Fassaden
- Abdichtung im Untergeschoss
- Stabilität der nicht tragenden Fassaden
- Bestehendes Eigentum
Bauversicherung
Die Bauversicherung deckt alle Schäden ab, die während des Bauprozesses versehentlich oder unvorhersehbar auftreten, auch solche, die durch Naturkatastrophen verursacht werden, wenn sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind.
Die generelle Deckung:
- Konventionelle Risiken: Feuer, Explosion, Blitzschlag, Diebstahl, Abstürze, Stöße usw.
- Zivilrechtliche Haftung: Ansprüche Dritter auf baubedingte Schäden.
- Natürliche Gefahren: Wind, Hagel, Regen, Schnee, Frost, Sturm, Hurrikan, Zyklon, Überflutungen, Überflutungen, Erdrutsche, Felsstürme, Erdbeben, Vulkanausbrüche, usw.
- Mit dem Bau verbundene Risiken: menschliches Versagen, Materialfehler, fehlerhafte Ausführung, Folgen von Konstruktionsfehlern usw.
- Diebstahl
- Vandalisms
EINIGE DER OPTIONALEN ABDECKUNGEN:
- Abbruch- und / oder Schmutzkosten
- Streik, Aufruhr, Sabotage und Terrorismus
- Baumaschinen: Die Deckung deckt Schäden externen Ursprungs an der Maschine ab, ausgenommen solche internen Ursprungs, die durch eine andere Art spezifischer Richtlinien abgedeckt werden können, die als Maschinenausfall bezeichnet wird.
- Baumaterial: Die Abdeckung deckt die Elemente ab, die für die Ausführung erforderlich sind, ohne Teil der Arbeiten zu sein, z. B.: Gerüste, Verankerungen, Schalungen, Werkzeuge, Kabinen usw.
- Bereits vorhandene Vermögenswerte: Andere Konstruktionen, die bereits im Umfeld der Arbeiten ausgeführt wurden und unter der Kontrolle, Verwahrung und / oder Aufsicht des Versicherten stehen und nicht Teil der zu bauenden Arbeiten sind.
- Folgeschäden: Wirtschaftliche Schäden, die sich aus einer Verzögerung der Lieferung der Arbeiten aufgrund eines oder mehrerer von der Police abgedeckter Ansprüche ergeben.
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